Fallobst zählt grundsätzlich nicht zum Grüngut und wird bei den Recyclinghöfen und Grünschnittsammelstellen des Landkreises nicht angenommen. Durch den Gärprozess können verstärkt Wespen angezogen werden, was auf den Recyclinghöfen aus Gründen der Hygiene und des präventiven Gesundheitsschutzes für Mitarbeitende und Besucher vermieden werden soll.
Fallobst kann zusammen mit anderen Bioabfällen aus der Küche über die Biotonne entsorgt werden. Wer einen Komposter hat, kann das Fallobst in kleineren Mengen auch problemlos mitkompostieren. Einen Teil davon, der nicht für den Verzehr geeignet ist, kann man auch in einer Ecke des Gartens für Igel und Insekten liegen lassen. Direkt unter dem Baum sollte man faulendes Fallobst nicht liegen lassen, da sie ein Nährboden für Pilze und Schädlinge sind.
Gesunde und Reife Früchte können aussortiert werden und in der heimischen Küche zu Marmelade, Kompott, Obstsalat oder fruchtigen Kuchen verarbeitet werden. Bei größeren Mengen kann man auch bei örtlichen Keltereien nachfragen und Saft aus dem eigenem Anbau pressen lassen. Gesundes Fallobst kann auch im heimischen Garten als natürlicher Dünger unter z.B. Kartoffelbeeten einen halben Meter tief untergegraben werden.
