Grünabfall - Ein grüner Kreislauf mit wachsender Bedeutung
Grünabfall (auch Grünschnitt oder Gartenabfall genannt) ist biologisch abbaubares, pflanzliches Material, das überwiegend bei der Pflege von Gärten, Parkanlagen und Landschaften anfällt. Es handelt sich dabei um einen wertvollen organischen Rohstoff, der im Sinne der Kreislaufwirtschaft fast vollständig wiederverwertet werden kann.
Der Landkreis Südwestpfalz betreibt aktuell 16 Grünschnittsammelstellen. Davon sind 10 Sammelstellen bei den Recyclinghöfen sowie dezentrale 6 Grünschnittsammelstellen. Der Landkreis Südwestpfalz setzt damit schrittweise die Vorgaben des Abfallwirtschaftsplanes des Landes Rheinland-Pfalz um, die eine Sammelstelle je 5.000 Einwohner oder je 25 Quadratkilometer Fläche vorsieht. Pro Jahr werden im Landkreis insgesamt knapp 15.000 Tonnen geschreddertes Material umgeschlagen.
Sammelstellen und Öffnungszeiten
Alle Informationen rund um die 10 Sammelstellen bei den Recyclinghöfen sowie den 6 Grünschnittsammelstellen finden Sie hier.
Das darf angeliefert werden (Beispiele)
Äste (bis 10cm Durchmesser)
Baum- und Strauchschnitt
Grasschnitt
Heckenschnitt
LaubDas darf nicht angeliefert werden (Beispiele)
Äste (größer 10cm Durchmesser)
invasive Pflanzenarten (z.B. Riesenbärenklau etc.)
Straßenkehricht
Wurzeln
Erde, Steine, Sand
Plastik, Folien, Draht, Blumentöpfe
Blumenkränze mit Bindedraht, Schmuck o.ä.
Küchenabfälle
FallobstAnnahmekriterien
Die Anlieferung von Grünabfällen aus Privathaushaltungen ist kostenfrei. An den Recyclinghöfen dürfen nur haushaltsübliche Mengen bis 250 Liter angeliefert werden. Größere Mengen können bei den Recyclinghöfen in Dahn-Reichenbach und Heltersberg sowie an den Grünschnittsammelstellen in Hornbach, Lemberg-Kettrichhof und Trulben angenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass Aufgrund der Örtlichkeiten die Einfahrt mit Anhänger nur bei den Recyclinghöfen in Dahn-Reichenbach, Donsieders, Fischbach bei Dahn, Heltersberg und Lemberg möglich.Gewerbliche Anlieferungen (Hausmeisterservice, Gartenbaubetriebe, Landschaftspflege etc.)
Gewerbliche Dienstleister (Hausmeisterservice, Gartenbaubetriebe, Landschaftspflege etc.) müssen seit dem 01.01.2020 den Begleitschein für Grünabfälle mit sich führen und abgeben, wenn Sie für einen privaten Haushalt den Grünabfall bei uns anliefern. Nur dann, kann der Grünabfall kostenfrei angenommen werden, wenn durch den Begleitschein nachgewiesen wird, dass der Grünabfall von einer Bürgerin/einem Bürger aus dem Landkreis stammt. Zudem dürfen die gewerblichen Dienstleister nur bei den Deponien in Dahn-Reichenbach oder Heltersberg, zu den bekannten Öffnungszeiten, anliefern. Ist der Begleitschein nicht dabei oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllt wird er abgewiesen.
Den Begleitschein sowie ein Anschreiben finden Sie hier.
Bei Anlieferungen von Grünabfällen aus gewerblichen Tätigkeiten wird eine Gebühr in Höhe von 11,72 Euro pro m³ berechnet.Dürfen Grünabfälle verbrannt werden?
Pflanzliche Abfälle dürfen nach § 1 Abs. 1 PflAbfV RP nur dann verbrannt werden, wenn sie nicht verwertet werden können und der öffentlich‑rechtliche Entsorgungsträger keine Überlassung verlangt.
Im Landkreis Südwestpfalz sind zahlreiche Grünschnittsammelstellen und Recyclinghöfe eingerichtet, so dass das Verbrennen grundsätzlich unzulässig ist. Nähere Regelungen sind in der Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen nachzulesen.
