Sperrabfall
Zum Sperrmüll gehören Gegenstände aus Wohnungseinrichtungen und Hausrat, die
- auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen,
- auf Grund ihres Gewichts nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können,
- Sie auch bei einem Umzug mitnehmen würden, also weder Gebäudebestandteile noch Renovierungsabfälle.
Wie erfolgt die Abfuhr?
Die Sperrmüllabfuhr können Sie einmal jährlich kostenfrei telefonisch (06331/809-173), per Fax (06331/8098173), schriftlich, per E-Mail (sperrmuell@lksuedwestpfalz.de) oder als Eigentümer oder Grundstücksverwalter auch online bestellen. Wünschen Sie darüber hinaus eine weitere Abfuhr, wird eine Pauschalgebühr in Höhe von 20,- Euro pro Abfuhr berechnet.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Sperrmüllplanung, dass Ihr Sperrmüll in der Regel spätestens 2 – 4 Wochen nach Bestellung abgeholt wird.
Die Sperrmüllsammlung ist ein harter Job für die Müllwerker. Daher gilt es, bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten:- Einzelteile dürfen nicht schwerer als 50 kg und nicht länger/breiter als 2 m sein.
- Als Höchstmenge werden 4 cbm Sperrmüll pro Haushalt mitgenommen.
- Zum Sperrmüll gehörende Holzteile (Möbelholz) werden getrennt eingesammelt – bitte separat bereitstellen! Die Sperrmüllabfuhr wird mit zwei verschiedenen Fahrzeugen durchgeführt!
- Ölöfen müssen restentleert sein, Tank und Regler ausgebaut und neben die Öfen gelegt werden.
- Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll am Abfuhrtag bis spätestens 7.00 Uhr am Straßenrand vor dem als Abholadresse genannten Grundstück bereit.
Selbstanlieferung
Wenn Sie es einmal eilig haben, können Sie Ihren Sperrmüll (Höchstmenge 4 cbm) selbst bei den Recyclinghöfen in Contwig, Dahn-Reichenbach und Donsieders anliefern.
Bei den Recyclinghöfen wird für die Anlieferung einer Kofferraumladung Sperrmüll eine Pauschalgebühr in Höhe von 5,- Euro erhoben. Für die Anlieferung einer Anhängerladung Sperrmüll beträgt die Pauschalgebühr 10,- Euro.Das wird mitgenommen / angenommen (Beispiele)
Möbelholz
Couchgarnitur
Sofa
Sessel
Teppiche und Teppichböden
Matratzen
Bett-, Lattenrost
Balkon- und Gartenmöbel
sperrige Haushaltsgegenstände (z. B. Wäschekörbe, Bügelbrett, Wäscheständer)
sperrige Kinderspielsachen (z. B. Tretauto, Tretroller, Skatebord, Tischtennisplatte)
Fahrräder
Öl-, Holzofen
KüchenspüleDas wird nicht mitgenommen / angenommen (Beispiele)
wiederverwertbare Abfälle z. B. Kartons, Grünabfälle, Hausmüll und Abfälle aus Haushaltsauflösungen
Elektro-/Elektronikgeräte (z. B. Elektroherd, Wasch- und Spülmaschine, Kühl-/Gefriergeräte, Trockner, Haushaltsgeräte, Fernseher, PC, etc.)
Gewerbeabfälle und Bauschutt, mineralische Materialien wie z. B. Naturstein, keramische Fliesen, etc. (auch nicht in Verbindung mit einem
Möbelstück)
Abfälle aus Gebäuderenovierungen (z. B. Fenster, Türen, Öltanks, Badewannen, Wand- und Deckenverkleidung, Laminat, Gartenzaun,
behandeltes Holz)
Altreifen und Autoteile