Sperrabfall

Zum Sperrmüll gehören Gegenstände aus Wohnungseinrichtungen und Hausrat, die

  • auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen,
  • auf Grund ihres Gewichts nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können,
  • Sie auch bei einem Umzug mitnehmen würden, also weder Gebäudebestandteile noch Renovierungsabfälle.
  • Wie erfolgt die Abfuhr?

    Die Sperrmüllabfuhr können Sie einmal jährlich kostenfrei telefonisch (06331/809-173), per Fax (06331/8098173), schriftlich, per E-Mail (sperrmuell@lksuedwestpfalz.de) oder als Eigentümer oder Grundstücksverwalter auch online bestellen. Wünschen Sie darüber hinaus eine weitere Abfuhr, wird eine Pauschalgebühr in Höhe von 20,- Euro pro Abfuhr berechnet.

    Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Sperrmüllplanung, dass Ihr Sperrmüll in der Regel spätestens 2 – 4 Wochen nach Bestellung abgeholt wird.

    Die Sperrmüllsammlung ist ein harter Job für die Müllwerker. Daher gilt es, bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten:

    • Einzelteile dürfen nicht schwerer als 50 kg und nicht länger/breiter als 2 m sein.
    • Als Höchstmenge werden 4 cbm Sperrmüll pro Haushalt mitgenommen.
    • Zum Sperrmüll gehörende Holzteile (Möbelholz) werden getrennt eingesammelt – bitte separat bereitstellen! Die Sperrmüllabfuhr wird mit zwei      verschiedenen Fahrzeugen durchgeführt!
    • Ölöfen müssen restentleert sein, Tank und Regler ausgebaut und neben die Öfen gelegt werden.
    • Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll am Abfuhrtag bis spätestens 7.00 Uhr am Straßenrand vor dem als Abholadresse genannten Grundstück bereit.
  • Selbstanlieferung

    Wenn Sie es einmal eilig haben, können Sie Ihren Sperrmüll (Höchstmenge 4 cbm) selbst bei den Recyclinghöfen in Contwig, Dahn-Reichenbach und Donsieders anliefern.

    Bei den Recyclinghöfen wird für die Anlieferung einer Kofferraumladung Sperrmüll eine Pauschalgebühr in Höhe von 5,- Euro erhoben. Für die Anlieferung einer Anhängerladung Sperrmüll beträgt die Pauschalgebühr 10,- Euro.

  • Das wird mitgenommen / angenommen (Beispiele)

     Möbelholz
     Couchgarnitur
     Sofa
     Sessel
     Teppiche und Teppichböden
     Matratzen
     Bett-, Lattenrost
     Balkon- und Gartenmöbel
     sperrige Haushaltsgegenstände (z. B. Wäschekörbe, Bügelbrett, Wäscheständer)
     sperrige Kinderspielsachen (z. B. Tretauto, Tretroller, Skatebord, Tischtennisplatte)
     Fahrräder
     Öl-, Holzofen
     Küchenspüle

  • Das wird nicht mitgenommen / angenommen (Beispiele)

     wiederverwertbare Abfälle z. B. Kartons, Grünabfälle, Hausmüll und Abfälle aus Haushaltsauflösungen
     Elektro-/Elektronikgeräte (z. B. Elektroherd, Wasch- und Spülmaschine, Kühl-/Gefriergeräte, Trockner, Haushaltsgeräte, Fernseher, PC, etc.)
     Gewerbeabfälle und Bauschutt, mineralische Materialien wie z. B. Naturstein, keramische Fliesen, etc. (auch nicht in Verbindung mit einem
         Möbelstück)
     Abfälle aus Gebäuderenovierungen (z. B. Fenster, Türen, Öltanks, Badewannen, Wand- und Deckenverkleidung, Laminat, Gartenzaun,
         behandeltes Holz)
     Altreifen und Autoteile